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Die Siedlungsgenossenschaft Rottenmann
führt im Auftrag des Sozialhilfeverbandes Mürzzuschlag
die Errichtung eines Zubaues für das bestehende Bezirkspensionistenheim
in Mürzzuschlag durch. Dabei soll der Altbestand
des Pensionistenheimes, der am Top eines Hanges liegt
über einen Lifttrakt (ca 24 m hoch) mit dem geplanten
Neubau am Fuße des Hanges verbunden werden.
Der Baugrund im gegenständlichen Projekt liegt in
einer geologischen Störungszone und ist durch starke
tektonische Überprägung charakterisiert. Es
treten zum Teil stark zerlegte Quarzite und Kalke in Form
von Kakiriten und Myloniten, sowie rutschungsanfällige
Phyllite auf. Lokal wurden Wasseraustritte beobachtet.
Die Architektur des geplanten Zubaues, sowie die räumlichen
Gegebenheiten erforderten eine Abböschung des Baugrundes
in einem Winkel von über 50°. Da der vorhandene
Untergrund jedoch Böschungsneigungen bis maximal
30° zuläßt und das geplante Gebäude
- abgesehen vom Silodruck - keine weiteren Spannungen
aufnehmen konnte, musste der Hang hinter dem geplanten
Zubau gesichert werden.
Die Firma GeoLogic wurde vom Bauherrn beauftragt die erforderlichen
Berechnungen zur Hangsicherung und eine entsprechende
Anleitung zur Ausführung zu erstellen, auf deren
Basis in weiterer Folge die Arbeiten zur Hangsicherung
ausgeschrieben werden können. Weiters wurde unser
Büro mit der geotechnischen Baubegleitung von Seiten
der Rottenmanner Siedlungsgenossenschaft beauftragt.
Die Sicherung des Hanges erfolgte durch eine Bodenvernagelung
mit Permanentankern, Spritzbetonankerbalken und bewährten
Spritzbetonwänden. Zur Vermeidung eines Wasserdruckes
hinter der Stützwand wurden entsprechende Entwässerungsbohrungen
durchgeführt.
Die Bodenvernagelung wurde einer vorgespannten Ankerwand
vorgezogen, da:
- dadurch die Lasten über viel kleine Punkte
abgeleitet werden können, was hier vor allem
aufgrund des heterogenen Untergrundes und der unregelmäßig
auftretenden Hangwässer sehr wichtig ist und
- hochbelastete vorgespannte Anker in tektonisch gestörten
Gesteinen (welche im gegenständlichen Grundstück
vorherrschen) kriechgefährdet sind.
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